Datenschutzinformationen zur Videoüberwachung

Informationen nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) | Stand: [Juni 2026]

Auf dem Gelände der Labor Kneißler GmbH & Co. KG wird in bestimmten Bereichen eine Videoüberwachung eingesetzt. Mit dieser Information informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Videoüberwachung.

1. Verantwortlicher

Labor Kneißler GmbH & Co. KG
Unterer Mühlweg 10
93133 Burglengenfeld

Vertreten durch:
Dr. Mansour Samadpour-Motalebi

Telefon: 09471 6063300
E-Mail: service@labor-kneissler.de

2. Datenschutzbeauftragter

secjur GmbH
Falkensteiner Ufer 40
22587 Hamburg

Telefon: +49 40 80 90 81 146
E-Mail: info@secjur.com

3. Zwecke der Videoüberwachung

  • Schutz des Eigentums
  • Wahrnehmung des Hausrechts
  • Verhinderung und Verfolgung von Straftaten
  • Aufklärung von Schadensfällen und Unfällen
  • Beweissicherung
  • Sicherheit der Kassenautomaten
  • Schutz von Mitarbeitenden, Besuchern, Kunden, Lieferanten und sonstigen Personen auf dem Gelände

4. Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage berechtigter Interessen der Labor Kneißler GmbH & Co. KG.

5. Berechtigte Interessen

  • Schutz vor Diebstahl, Einbruch, Sachbeschädigung und Vandalismus
  • Aufklärung von Schadensfällen und Unfällen
  • Durchsetzung des Hausrechts
  • Sicherheit der Kassenautomaten
  • Beweissicherung bei konkreten Vorfällen
  • Schutz des Betriebsgeländes und betrieblicher Einrichtungen

6. Überwachte Bereiche

Die Videoüberwachung kann insbesondere folgende Bereiche betreffen:

  • Zufahrten und Zufahrtstore
  • Außenbereiche des Betriebsgeländes
  • Eingangsbereiche
  • Bereiche an Kassenautomaten
  • sicherheitsrelevante Zugangs- und Verkehrsbereiche auf dem Gelände

Nicht überwacht werden Bereiche, in denen regelmäßig ein besonders schutzwürdiges Interesse an unbeobachtetem Aufenthalt besteht, insbesondere Sanitär-, Umkleide- oder Pausenbereiche.

Eine Tonaufzeichnung findet nicht statt.

7. Speicherdauer

Die Aufzeichnungen werden anlasslos spätestens nach 72 Stunden gelöscht.

Eine längere Speicherung erfolgt nur, wenn ein konkreter Vorfall vorliegt und die weitere Speicherung zur Aufklärung, Beweissicherung oder Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. In diesem Fall werden die Daten gelöscht, sobald sie für diese Zwecke nicht mehr erforderlich sind.

8. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Intern können Zugriff auf die Aufzeichnungen erhalten:

  • Geschäftsführung
  • IT-Administration
  • ausdrücklich berechtigte zuständige Personen

Extern können Aufzeichnungen nur übermittelt werden, soweit dies erforderlich ist, insbesondere an:

  • Polizei
  • Staatsanwaltschaft
  • Gerichte
  • Rechtsanwälte
  • Versicherungen
  • technische Dienstleister, sofern diese im Rahmen von Wartung oder Betreuung der Videoanlage Zugriff erhalten

Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht oder die Weitergabe zur Aufklärung eines konkreten Vorfalls erforderlich ist.

9. Betroffenenrechte

Betroffene Personen haben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO
  • Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO
  • Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO
  • Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich an den Verantwortlichen oder an den Datenschutzbeauftragten wenden.

10. Zuständige Aufsichtsbehörde

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Promenade 18
91522 Ansbach

Telefon: +49 981 180093-0
E-Mail: poststelle@lda.bayern.de

11. Hinweis zur Kontaktaufnahme

Bitte richten Sie Anfragen zur Videoüberwachung möglichst konkret an den Verantwortlichen oder an den Datenschutzbeauftragten. Dies erleichtert die Prüfung, ob und in welchem Umfang personenbezogene Daten betroffen sind.

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Trinkwasserlabor nach TrinkwV
Zulassung nach § 44 Infektionsschutzgesetz
Zulassung für amtliche Gegenproben nach § 43 LFGB
Benennung als amtliches Labor nach Art. 37 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/625
Erlaubnis zum Arbeiten mit Tierseuchenerregern nach § 2 Abs. 1 TierSeuchErV
VLOG anerkanntes Labor