Akkreditierung

Bestens reglementiert. Das Qualitäts-Managementsystem des Labors entspricht den Anforderungen der DIN EN ISO 17025:2018. Diese international gültige Norm bildet die Grundlage zur Sicherung der Kompetenz von Prüflaboratorien. Neben detaillierten Anforderungen an Organisation und Qualifikation der Mitarbeiter bedeutet dies eine konsequente Überwachung Ihrer eingesandten Proben von Probenahme bzw. Probeneingang bis zur Erstellung des Prüfberichts. 

Höchste Ansprüche. Grundlage unserer Analytik nach DIN EN ISO 17025:2018 bilden nationale und internationale Normvorgaben. Sorgfältige Validierung, laufende Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie regelmäßige Teilnahme an Eignungsprüfungen (Ergebnisse auf Anfrage erhältlich) sichern Richtigkeit und Reproduzierbarkeit unserer Ergebnisse. Gutachter der deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS überwachen regelmäßig die Einhaltung der Anforderungen der DIN EN ISO 17025:2018.

Wir bieten Ihnen größtmögliche Zuverlässigkeit in Punkto Laboranalytik. 

Unsere Tätigkeiten sind in zwei Teilurkundenanlagen dargestellt:

Als akkreditiertes Prüflabor ist es dem Labor erlaubt, innerhalb der gekennzeichneten Prüfbereiche ohne vorherige Zustimmung der DAkkS: 

  • In den Bereichen, die mit [Flex A] gekennzeichnet sind: die hier aufgeführten genormten oder ihnen gleichzusetzenden Prüfverfahren mit unterschiedlichen Ausgabeständen anzuwenden;
  • In Bereichen, die mit [Flex B] gekennzeichnet sind: Genormte oder ihnen gleichzusetzende Prüfverfahren frei auszuwählen;
  • In Bereichen, die mit [Flex C] gekennzeichnet sind: Prüfverfahren weiterzuentwickeln, zu modifizieren oder neu zu entwickeln.

Die tagesaktuelle Liste der akkreditierten Untersuchungen im Bereich Lebensmittel, Futtermittel und Umfeldproben können sie unter akkreditierte Prüfverfahren einsehen.

Unter folgenden Links finden Sie die Listen der akkreditierten Verfahren für die Bereiche TrinkwV, BImSchV und Fachmodul Wasser, sowie die Veterinärmedizin.

Staatliche Zulassungen

  • Trinkwasserlabor nach der Trinkwasserverordnung für mikrobiologische und chemische Untersuchungen; Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

  • AQS-Zulassung für Untersuchungen von Grundwasser; Bayerisches Landesamt für Umwelt

  • Zulassung nach § 44 Infektionsschutzgesetz: Erlaubnis zum Arbeiten mit vermehrungsfähigen Krankheitserregern; Regierung der Oberpfalz

  • Zulassung für amtliche Lebensmittelüberwachung durch Gegenprobensachverständige nach § 43 LFGB; Regierung von Oberfranken

  • Benennung als amtliches Labor nach Art. 37 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/625 für Untersuchungen im Rahmen amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten im Bereich der EG-Öko-Verordnung; Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

  • Erlaubnis zum Arbeiten mit Tierseuchenerregern nach § 2 Abs. 1 TierSeuchErV; Regierung der Oberpfalz

Anerkennungen

VLOG anerkanntes Labor;
Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e. V.



Trinkwasserlabor nach TrinkwV
Zulassung nach § 44 Infektionsschutzgesetz
Zulassung für amtliche Gegenproben nach § 43 LFGB
Benennung als amtliches Labor nach Art. 37 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/625
Erlaubnis zum Arbeiten mit Tierseuchenerregern nach § 2 Abs. 1 TierSeuchErV
VLOG anerkanntes Labor