Mikrobielle Transglutaminase (MTG)
Risikomaterial (ZNS)
Mikrobielle Transglutaminase (MTG)
für industrielle Nutzung wird mikrobielle Transglutaminase aus Streptomyces mobaraensis gewonnen. Durch Quervernetzung von Proteinen ermöglicht die Transglutaminase beispielsweise das Zusammenfügen von Fleischstücken. Industrielle Anwendung findet MTG daher in Wurstwaren und „restrukturiertem“ Fleisch (Formfleisch) sowie in Fisch- und Milchprodukten.
Mykotoxine:
Zur Überprüfung der Gehalte an Mykotoxinen bieten wir Ihnen die quantitative Bestimmung von Mykotoxinen wie Deoxynivalenol (DON), Ochratoxin A, Fumonisin oder Zearalenon mittels Enzymimmunoassays an.
Aflatoxine s. chem. Untersuchungen.
Staphylokkoken Enterotoxin
Staphylokokken bilden Enterotoxine (SET), die Lebensmittel-Intoxikationen auslösen. Der gemeinsame Nachweis der Enterotoxine A, B, C, D, und E in flüssigen und festen Lebensmittelproben wird mittels Enzymimmunoassay nachgewiesen.
Gluten
Um Personen die an Zöliakie, also einer permanenten Glutenunverträglichkeit leiden, die Möglichkeit zu geben sich glutenfrei zu ernähren, wurden nach dem Codex Alimentarius zur Kennzeichnung von Lebensmitteln zwei Kategorien geschaffen:
Als „Glutenfrei“ gelten Lebensmittel mit einem Glutengehalt von weniger als 20 ppm (20 mg/kg) Gluten
Als Lebensmittel mit sehr geringem Glutengehalt gelten Lebensmittel mit mehr als 20 aber höchstens 100 ppm Gluten (100mg/kg)
Zur Überprüfung bieten wir Ihnen sowohl den „R5 ELISA RIDASCREEN® Gliadin“ als auch einen kompetitiven ELISA für die Bestimmung von Gliadin in fermentierten bzw. hydrolisierten Lebensmitteln (wie Bier oder Sojasauce) an.
Histamin
Erhöhte Aufnahme von Histamin durch Nahrungsmittel kann bei Histamin-Intoleranz unterschiedlichste Symptome auslösen. Lebensmittel mit hohen Histamingehalt sind vor allem bakteriell fermentierte Nahrungsmittel aber auch frische Produkte wie Tomaten, Erdbeere, Avocado und Spinat.
Die quantitative Bestimmung von Histamin wird mittels ELISA durchgeführt und kann z.B. zur Überprüfung der zulässigen Höchstmengen, die in der Verordnung (EU) Nr. 2073/2005 aufgelistet sind, herangezogen werden.
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