Duale Studienplätze 2025

Verbundstudium Wirtschaftsinformatik

Das Verbundstudium Wirtschaftsinformatik ermöglicht die IHK-Abschlüsse Fachinformatiker – Fachrichtung Systemintegration oder FachinformatikerFachrichtung Anwendungsentwicklung und den Abschluss „Bachelor of Science“ in Wirtschaftsinformatik.

Die Aufgabe der Wirtschaftsinformatik besteht darin, auf der Basis allgemeiner Gesetzmäßigkeiten der Informationsverarbeitung, der Betriebswirtschaftslehre und der Mathematik konkrete betriebliche Prozesse durch Datenverarbeitungssysteme zu unterstützen. Im Vordergrund steht damit die Auswahl, Einführung und algorithmische Weiterentwicklung solcher Datenverarbeitungssysteme ebenso wie deren Analyse, Verbesserung und auch Konzeption. Hierfür sind betriebliche Ablauf- und Informationsstrukturen zu analysieren und Lösungskonzepte zur Optimierung klassischer betriebswirtschaftlicher Bereiche zu entwickeln.

Dem Studium ist eine betriebliche Praxis von 15 Monaten vorgeschaltet. Neben dem regulären Studium an der OTH Regensburg finden in der vorlesungsfreien Zeit Praxisphasen im Labor statt. Das Praxissemester wird im Labor abgeleistet, auch die Ausarbeitung der Bachelorarbeit.

Studienverlauf - Bachelor of Science (B.Sc.)

Warum solltest Du zu uns kommen?

  • Wir bieten Dir eine Mitarbeit in einem jungen, dynamischen Team für ein zukunftsträchtiges, stetig wachsendes Unternehmen.
  • Bislang konnten wir alle unsere Azubis nach der Ausbildung übernehmen!
  • Durch „Praktikumstage“ in Abteilungen auch außerhalb der Ausbildungsvorgaben vermitteln wir Dir wichtige Zusammenhänge von Arbeitsabläufen. Gerne lassen wir unsere Azubis über den Tellerrand blicken!
  • Zusätzlich wirst du in deiner Ausbildung mit kostenlosem Lernmaterial und betrieblichen Lernzeiten unterstützt!

Wenn Du Fragen zu unseren Ausbildungsplätzen hast, steht Dir Frau Maja Fenslau als Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung.

Telefon: +49 (0) 9471 606 330 0


Trinkwasserlabor nach TrinkwV
Zulassung nach § 44 Infektionsschutzgesetz
Zulassung für amtliche Gegenproben nach § 43 LFGB
Benennung als amtliches Labor nach Art. 37 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/625
Erlaubnis zum Arbeiten mit Tierseuchenerregern nach § 2 Abs. 1 TierSeuchErV
VLOG anerkanntes Labor
Anerkennung durch QS Qualität und Sicherheit GmbH für das Rückstandsmonitoring Obst, Gemüse, Kartoffeln

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